Fragen & Antworten

…rund um unsere Bioborn Säfte

Welche Produkte dürfen das Bio-Siegel tragen?

Mit dem staatlichen Bio-Siegel dürfen alle Produkte gekennzeichnet werden, die entsprechend der Verordnung zum Ökologischen Landbau (EU-Öko-Verordnung Nr. 2092/91) produziert und kontrolliert sind und deren Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs zu mindestens 95% aus dem ökologischen Landbau stammen. Wasser, Salz, Hefe und die wenigen erlaubten Zusatzstoffe (diese sind in einem Anhang der EU-Öko-Verordnung aufgeführt und werden laufend geprüft) gelten als nicht-landwirtschaftliche Zutaten und werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Liegt der Bio-Anteil der Zutaten bei einem Produkt unter 95%, aber bei mindestens 70%, darf nur dann „Bio“ oder „Öko“ auf der Packung stehen, wenn im Zutatenverzeichnis des Produktes aus den biologischen Anbau der einzelnen Zutaten hingewiesen wird. Zudem muss in der Nähe dieser Information Folgendes abgedruckt werden: „…% der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs sind nach den Grundregeln für den ökologischen Landbau gewonnen worden.“ Diese Produkte dürfen jedoch kein Bio-Siegel tragen.

Auch Produkte, die in der Umstellungsphase eines Betriebes auf die biologische Landwirtschaft hergestellt wurden, dürfen nicht mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Dabei sagt der Hinweis „hergestellt im Rahmen der Umstellung auf die biologische Landwirtschaft“ aus, dass das Lebensmittel oder die jeweilige Zutat von einem Betrieb stammt, der mindestens 12 Monate vor der Ernte auf den Öko-Anbau umgestellt hat.

Unsere Bioborn-Produkte stammen alle aus kontrolliert ökologischem Anbau.